Unternehmen

Gerade für Unternehmen ist die Beurteilung der eigenen Versicherungssituation sehr anspruchsvoll und komplex.

  • Welche Risiken können in meinem Geschäft auftreten?
  • Wie kann ich diese versichern?
  • Welcher potenzielle Schaden kann für mein Unternehmen entstehen?

Diese und viele weitere Fragen gilt es im Detail zu klären. Unsere Berater begleiten und unterstützen Sie dabei, die Risiken für Ihr Unternehmen zu erkennen, das Schadenpotenzial einzuschätzen und angemessen zu versichern.

  • Unfallversicherung

    Die obligatorische Unfallversicherung schützt in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen oder Berufskrankheiten.

  • Sachversicherung

    In der Sachversicherung sind bewegliche Sachen wie Waren, Einrichtungen oder Werkzeuge und Effekten von Gästen, Besuchenden oder Mitarbeitenden versichert. Die Versicherung deckt Feuer-, Elementar-, Einbruchdiebstahl-, Wasser- sowie Glasbruchschäden.

  • Krankentaggeld

    Die freiwillige Taggeldversicherung deckt das Risiko eines vorübergehenden Lohnausfalls, wenn man wegen Krankheit, Mutterschaft oder Unfall teilweise oder voll arbeitsunfähig ist.

  • Betriebsrechtsschutz

    Der Gewerberechtsschutz (auch Betriebsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt) ist eine unverzichtbare Absicherung für Selbstständige, denn sie deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet.

  • Betriebshaftpflicht

    Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den gewerblichen Versicherungen. Sie deckt Schäden im beruflichen Kontext ab, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden an Dritten oder deren Eigentum verursachen. Neben Personen- und Sachschäden werden auch finanzielle Folgeschäden (sog. „unechte Vermögensschäden”) abgedeckt.

  • Berufliche Vorsorge

    Die berufliche Vorsorge (BVG) besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen (freiwilligen) Teil. Im obligatorischen Teil werden Jahreslöhne bis zu einem Maximum versichert. Der darüber liegende Lohnanteil gilt als überobligatorisch.

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Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten? Gerne beraten wir Sie persönlich. Fordern Sie bei uns einen Rückruf an und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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