Autoversicherung Sicherheit im entscheidenden Moment
Mit der Autoversicherung von Helvetia schützen Sie Ihr Fahrzeug nach Ihren Bedürfnissen. simply hilft Ihnen, den passenden Versicherungsschutz zu finden.
Was die Helvetia Autoversicherung bietet
Haftpflichtversicherung – Der gesetzliche Mindestschutz
- Übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
- Versichert sind Sie als Halterin und alle Lenkerinnen des Fahrzeugs.
- Helvetia wehrt zudem ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Teilkasko – Schutz vor Naturgefahren und Diebstahl
- Deckung bei Schäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Glasbruch, Feuer und Diebstahl.
- Versichert sind ebenfalls Marderschäden, Wildunfälle sowie mutwillige Beschädigungen durch Dritte (z. B. Abbrechen von Spiegeln) und Erdbeben.
- Auch Schäden am parkierten Fahrzeug sind mit TeilkaskoPLUS abgedeckt.
Vollkasko – Der Rundum-Schutz
- Enthält alle Leistungen der Teilkasko.
- Sichert zusätzlich selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug (z. B. Auffahrunfall).
- Im Totalschadenfall erhalten Sie wahlweise Zeitwert oder Zeitwertzusatz.
- Übernahme der Reparaturkosten, Abschlepp- und Bergungskosten bis CHF 10’000 sowie Rücktransport bei Wiederauffinden nach Diebstahl.
Videoberatung Wir sind für Sie da
Persönlich, digital, flexibel: Unsere Videoberatung bringt Antworten auf Ihre Fragen.
Kombi-Rabatt
Schliessen Sie zwei Helvetia-Produkte (z. B. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung) ab und erhalten Sie 5% Rabatt; jedes weitere Produkt bringt zusätzliche 5%, bis maximal 20%.
Zusätzliche Optionen und Erweiterungen
Deckung bei Schäden durch unbekannte Dritte am parkierten Fahrzeug.
Übernahme von Kosten bei Schäden durch Nägel, Bordsteine, spitze Gegenstände, Vandalismus.
Versicherung für fest installierte Ladestationen (Plug-in-Hybrid/E-Auto).
Nach schweren Ereignissen wie einem Unfall erhalten Sie professionelle Unterstützung – damit Sie mental gestärkt wieder in den Alltag zurückfinden.
Schutz für private Gegenstände im Fahrzeug bis CHF 5’000.
Kein Verlust der Bonusstufe im Schadenfall – auf Wunsch unabhängig von der Anzahl Schadenfälle pro Jahr.
Versicherung für alle Fahrzeugteile aus Glas (inkl. LED-Scheinwerfer).
Kein Rückgriff bei grobfahrlässigen Unfällen (z. B. durch Handy am Steuer).
24/7 Pannenhilfe, Abschleppdienst, Verkehrsrechtsschutz, auch im Ausland.
Absicherung für Fahrer*in, Mitfahrende und Haustiere bei Personenschäden.
Serviceleistungen und Vorteile für Helvetia-Kundinnen und -Kunden
Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
Verkehrsrechtsschutz inklusive
Update-Garantie
Häufige Fragen
1. Wann zahlt die Autoversicherung?
In diesen Fällen sind Sie abgesichert:
- Haftpflicht: Sie verursachen einen Auffahrunfall und beschädigen das Auto vor Ihnen.
- Teilkasko: Ihr Auto wird durch Hagel oder Sturm beschädigt.
- Teilkasko: Ihr Fahrzeug wird gestohlen.
- Vollkasko: Sie touchieren versehentlich eine Mauer oder einen Pfosten.
- Assistance: Sie bleiben mit einer Panne liegen und benötigen Hilfe.
2. Wann zahlt die Autoversicherung nicht?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn:
- Sie Ihr Fahrzeug absichtlich beschädigen.
- Sie an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wettfahrten teilnehmen.
- Sie ohne gültigen Führerausweis oder mit einem nicht eingelösten Fahrzeug unterwegs sind.
3. Wann kann ich meine Autoversicherung wechseln oder kündigen?
Ein Wechsel oder eine Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:
- Bei Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
- Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs.
- Bei einem Halterwechsel.
- Bei einer Prämienerhöhung durch die Versicherung.
- Nach einem Schadenfall.
4. Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel beachten?
Um Ihr neues Fahrzeug anzumelden, benötigen Sie:
- Einen Versicherungsnachweis (online bestellbar).
- Für Neuwagen: Prüfungsbericht (Formular 13.20 vom Händler).
- Für Gebrauchtwagen: Den bisherigen Fahrzeugausweis.
5. Brauche ich eine eigene Versicherung für meinen Zweitwagen?
Ja – wenn Sie für Ihr zweites Auto ein eigenes Nummernschild möchten, brauchen Sie auch eine separate Versicherung. Alternative: Sie lösen ein Wechselschild und versichern beide Fahrzeuge über denselben Vertrag.
6. Wann brauche ich eine Grüne Karte?
In bestimmten Ländern (z. B. Italien, Albanien, Türkei) müssen Sie bei der Einreise eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) vorweisen. Diese bestätigt, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
7. Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Bei einem Umzug innerhalb desselben Kantons:
- Melden Sie die neue Adresse beim Strassenverkehrsamt. Diese wird im Fahrzeugausweis aktualisiert.
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton:
- Melden Sie Ihr Auto innerhalb von 14 Tagen beim neuen Strassenverkehrsamt an.
- Sie benötigen dafür:
- Ihren Fahrzeugausweis.
- Einen gültigen Versicherungsnachweis.
- Das Formular „Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges“ (online erhältlich).