Autoversicherung Sicherheit im entscheidenden Moment

Mit der Autoversicherung von Helvetia schützen Sie Ihr Fahrzeug nach Ihren Bedürfnissen. simply hilft Ihnen, den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Autoversicherung Beratung mit simply und Helvetia

Was die Helvetia Autoversicherung bietet

Haftpflichtversicherung – Der gesetzliche Mindestschutz

Teilkasko – Schutz vor Naturgefahren und Diebstahl

Vollkasko – Der Rundum-Schutz

Videoberatung Wir sind für Sie da

Persönlich, digital, flexibel: Unsere Videoberatung bringt Antworten auf Ihre Fragen.

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Kombi-Rabatt

Schliessen Sie zwei Helvetia-Produkte (z. B. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung) ab und erhalten Sie 5% Rabatt; jedes weitere Produkt bringt zusätzliche 5%, bis maximal 20%.

Zusätzliche Optionen und Erweiterungen

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Parkschaden

Deckung bei Schäden durch unbekannte Dritte am parkierten Fahrzeug.

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Reifenversicherung

Übernahme von Kosten bei Schäden durch Nägel, Bordsteine, spitze Gegenstände, Vandalismus.

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Wallbox-Schutz

Versicherung für fest installierte Ladestationen (Plug-in-Hybrid/E-Auto).

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Psychologische Nachbetreuung

Nach schweren Ereignissen wie einem Unfall erhalten Sie professionelle Unterstützung – damit Sie mental gestärkt wieder in den Alltag zurückfinden.

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Mitgeführte Gegenstände

Schutz für private Gegenstände im Fahrzeug bis CHF 5’000.

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Bonusschutz & BonusschutzPLUS

Kein Verlust der Bonusstufe im Schadenfall – auf Wunsch unabhängig von der Anzahl Schadenfälle pro Jahr.

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GlasPLUS

Versicherung für alle Fahrzeugteile aus Glas (inkl. LED-Scheinwerfer).

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Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit

Kein Rückgriff bei grobfahrlässigen Unfällen (z. B. durch Handy am Steuer).

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Assistance

24/7 Pannenhilfe, Abschleppdienst, Verkehrsrechtsschutz, auch im Ausland.

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Insassen-Unfallversicherung

Absicherung für Fahrer*in, Mitfahrende und Haustiere bei Personenschäden.

Serviceleistungen und Vorteile für Helvetia-Kundinnen und -Kunden

Häufige Fragen

1. Wann zahlt die Autoversicherung?

In diesen Fällen sind Sie abgesichert:

  • Haftpflicht: Sie verursachen einen Auffahrunfall und beschädigen das Auto vor Ihnen.
  • Teilkasko: Ihr Auto wird durch Hagel oder Sturm beschädigt.
  • Teilkasko: Ihr Fahrzeug wird gestohlen.
  • Vollkasko: Sie touchieren versehentlich eine Mauer oder einen Pfosten.
  • Assistance: Sie bleiben mit einer Panne liegen und benötigen Hilfe.

2. Wann zahlt die Autoversicherung nicht?

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn:

  • Sie Ihr Fahrzeug absichtlich beschädigen.
  • Sie an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wettfahrten teilnehmen.
  • Sie ohne gültigen Führerausweis oder mit einem nicht eingelösten Fahrzeug unterwegs sind.

3. Wann kann ich meine Autoversicherung wechseln oder kündigen?

Ein Wechsel oder eine Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:

  • Bei Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
  • Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs.
  • Bei einem Halterwechsel.
  • Bei einer Prämienerhöhung durch die Versicherung.
  • Nach einem Schadenfall.

4. Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel beachten?

Um Ihr neues Fahrzeug anzumelden, benötigen Sie:

  • Einen Versicherungsnachweis (online bestellbar).
  • Für Neuwagen: Prüfungsbericht (Formular 13.20 vom Händler).
  • Für Gebrauchtwagen: Den bisherigen Fahrzeugausweis.

5. Brauche ich eine eigene Versicherung für meinen Zweitwagen?

Ja – wenn Sie für Ihr zweites Auto ein eigenes Nummernschild möchten, brauchen Sie auch eine separate Versicherung.
Alternative: Sie lösen ein Wechselschild und versichern beide Fahrzeuge über denselben Vertrag.

6. Wann brauche ich eine Grüne Karte?

In bestimmten Ländern (z. B. Italien, Albanien, Türkei) müssen Sie bei der Einreise eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) vorweisen. Diese bestätigt, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

7. Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug innerhalb desselben Kantons:

  • Melden Sie die neue Adresse beim Strassenverkehrsamt. Diese wird im Fahrzeugausweis aktualisiert.

Bei einem Umzug in einen anderen Kanton:

  • Melden Sie Ihr Auto innerhalb von 14 Tagen beim neuen Strassenverkehrsamt an.
  • Sie benötigen dafür:
    • Ihren Fahrzeugausweis.
    • Einen gültigen Versicherungsnachweis.
    • Das Formular „Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges“ (online erhältlich).

Wir freuen uns immer mit Ihnen zu sprechen

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Worbstrasse 187
3073 Gümligen

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