Unfalldeckung in der Krankenkasse: Wer sie wirklich braucht und wer doppelt zahlt
Wer in der Schweiz einen Unfall erleidet, ist entweder über den Arbeitgeber (UVG) oder über die Krankenkassen (KVG) versichert. Wer im Schadenfall zahlt, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Umso wichtiger ist es deshalb, die eigene Situation bei Veränderungen zu prüfen. Denn immer wieder zahlen Versicherte für eine Unfalldeckung in der Krankenkasse, die sie gar nicht benötigen oder gehen fälschlicherweise davon aus, automatisch geschützt zu sein. Ein kurzer Check lohnt sich besonders dann, wenn Sie den Job wechseln, Ihr Pensum ändern oder den Schritt in die Selbstständigkeit planen.
Die Unfalldeckung einfach erklärt
Berufsunfall und Nichtberufsunfall
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung, kurz UVG, unterscheidet zwei Arten von Unfällen. Als Berufsunfall (BU) zählen Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Was viele nicht wissen: Berufskrankheiten sind rechtlich Berufsunfällen gleichgestellt. Betroffene erhalten hier also die gleichen umfassenden Leistungen. Nichtberufsunfälle (NBU) sind Unfälle, welche in der Freizeit passieren.
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden automatisch über die Arbeitgebenden gegen Berufsunfälle versichert. Damit auch Nichtberufsunfälle durch den Arbeitgebenden gedeckt sind, müssen Sie mindestens 8 Stunden pro Woche im gleichen Unternehmen arbeiten. Wichtig zu beachten: Diese Grenze gilt pro Arbeitgebenden. Mehrere Teilzeitpensen in verschiedenen Unternehmen werden nicht zusammengezählt. Sofern Sie nicht über Ihren Arbeitgebenden gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, muss eine entsprechende Deckung in Ihre Grundversicherung aufgenommen werden. Eine Unfallversicherung ist somit in der Schweiz obligatorisch.
Die Prämie für die Berufsunfallversicherung wird vollumfänglich vom Arbeitgebenden übernommen. Die NBU-Prämie zahlen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich über den Lohnabzug selbst. Heutzutage übernehmen jedoch viele Arbeitgebende die Kosten für die Nichtberufsunfallversicherung freiwillig.
Was leistet die Unfalldeckung in der Krankenversicherung und was nicht?
Die Grundversicherung deckt bei einem Unfall die Heilungskosten. Die Leistungen sind die Gleichen wie im Krankheitsfall. Franchise und Selbstbehalt gelten auch hier. Anders als bei der Unfalldeckung über den Arbeitgebenden sind Taggelder bei Erwerbsausfall oder Invaliditätsrenten in der Grundversicherung nicht inbegriffen.
Wer über den Arbeitgebenden sowohl BU als auch NBU versichert ist, sollte die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Damit können in der Regel rund 5–7 % der Grundversicherungsprämie eingespart werden. Die Deckung kann jederzeit wieder eingeschlossen werden. Der Ausschluss ist in der Regel mit einer Bestätigung des Arbeitgebers per erstem des Folgemonats möglich.
Unfallschutz in der Praxis
Ob Studium, Teilzeitjob, beruflicher Neustart oder Selbstständigkeit: Jede Lebensphase bringt eigene Anforderungen an den Unfallschutz mit sich. Die folgenden vier Praxisbeispiele zeigen, worauf es jeweils ankommt.
Lara, 28, neue Vollzeitstelle nach dem Studium
Lara hat gerade ihr Studium abgeschlossen und tritt nun ihre erste Vollzeitstelle an. Über den Arbeitgeber ist sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle vollständig nach UVG versichert. Heilungskosten, Taggeld und Renten sind ohne Kostenbeteiligung eingeschlossen. Die Unfalldeckung ihrer Grundversicherung ist damit überflüssig. Lara informiert darum ihre Krankenversicherung und schliesst die Unfalldeckung in der Grundversicherung aus. Sobald sich ihr Beschäftigungsgrad ändert oder sie den Job wechselt, sollte sie die Deckung umgehend neu prüfen und bei Bedarf wieder einschliessen.
Jonas, 22, Student, 6 Stunden pro Woche im Café
Jonas jobbt neben dem Studium während 6 Stunden pro Woche in einem Café. Da dieses Pensum unter der 8-Stunden-Grenze liegt, ist er über seinen Arbeitgeber nur gegen Berufsunfälle versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind in diesem Fall ebenfalls eingeschlossen. Für Freizeitunfälle, beispielsweise beim Fussball, auf dem Velo oder beim Skifahren benötigt er eine Unfalldeckung in seiner Grundversicherung. Arbeitet Jonas zusätzlich bei einem zweiten Arbeitgebenden, zählen diese Stunden nicht zusammen. Die Grenze gilt weiterhin pro Arbeitgebender, nicht kumuliert. Falls Jonas seinen Job wechselt oder mehr Stunden im Café arbeitet, sollte er seinen Versicherungsschutz neu prüfen.
Sofia, 34, Jobwechsel mit dreimonatiger Lücke
Sofia kündigt ihren Job und tritt ihre neue Stelle erst in drei Monaten an. Mit dem Ende des Lohnanspruchs beim alten Arbeitgebenden erlischt auch ihr UVG-Schutz. Danach folgt eine gesetzliche Nachdeckung von 31 Tagen für Nichtberufsunfälle. Innerhalb dieser Frist kann Sofia beim bisherigen UVG-Versicherer eine Abredeversicherung abschliessen. Das ist eine freiwillige Verlängerung des UVG-Schutzes für bis zu 6 Monate, mit vollen Leistungen (Taggeld, Renten, keine Kostenbeteiligung). Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31 Tage abgeschlossen und die Prämie bezahlt sein. Für eine Lücke von drei Monaten ist die Abredeversicherung in der Regel die bessere Lösung als der blosse Einschluss der Unfalldeckung in der Grundversicherung, da diese keine Erwerbsausfälle abdeckt. Dauert die Lücke länger als 6 Monate oder wird keine Abredeversicherung abgeschlossen, ist der Einschluss der Unfalldeckung in der Grundversicherung zwingend.
Marco, 41, Schritt in die Selbstständigkeit
Marco gibt seine Anstellung auf und gründet sein eigenes Unternehmen. Als Selbstständigerwerbender ist er nicht mehr automatisch nach UVG versichert. Für ihn gibt es nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder schliesst er die Unfalldeckung in die Grundversicherung ein. In diesem Fall sind die Heilungskosten gedeckt, allerdings mit Franchise und Selbstbehalt, ohne Taggeld oder Renten. Oder er versichert sich freiwillig nach UVG. Dadurch profitiert er im Schadenfall von Taggeld und einer Invaliditätsrente, ohne Kostenbeteiligung. Die reine Grundversicherungslösung schliesst Erwerbsausfälle nicht ein. Für Selbstständige ein Risiko, das sich mit einer passenden Lösung gezielt abdecken lässt.
Ihre Checkliste: Bin ich richtig abgesichert?
Beantworten Sie diese sechs Fragen, um Ihren Versicherungsschutz zu prüfen.
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Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgebenden?
Wenn ja: Sie sind über UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. -
Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem oder mehreren Arbeitgebenden?
Sie sind über UVG nur gegen Berufsunfälle versichert. Nichtberufsunfälle müssen in die Grundversicherung aufgenommen werden. -
Wissen Sie, ob die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung gerade ein- oder ausgeschlossen ist?
Falls nein, prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. -
Planen Sie einen Jobwechsel, ein Sabbatical oder eine Pensumsreduktion?
Klären Sie ihre Deckungssituation vor dem Wechsel ab und behalten Sie die 31-Tage-Frist im Auge, um eine Abredeversicherung abzuschliessen. -
Planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit?
Prüfen Sie eine freiwillige UVG-Versicherung. Damit sind Taggelder und Renten eingeschlossen. Mit der blossen Deckung via Grundversicherung nicht.
Ob Ihre Unfalldeckung zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt, lässt sich oft in einem kurzen Gespräch klären. simply berät Sie gerne unverbindlich, persönlich in Gümligen oder bequem per Videoberatung.