Komplementärmedizin: Wer bezahlt Akupunktur, TCM und Co.?
Akupunktur gegen Rückenschmerzen, Phytotherapie bei Erkältung oder Homöopathie als Begleitung: Komplementärmedizin ist in der Schweiz weit verbreitet. Gemäss dem Schweizerischen Verband für komplementärmedizinische Heilmittel haben rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung bereits einmal solche Behandlungen in Anspruch genommen. Gerade in der kalten Jahreszeit und bei chronischen Beschwerden suchen viele eine Ergänzung zur Schulmedizin. Ob die Krankenkasse dafür aufkommt, hängt allerdings weniger von der Methode ab als von der behandelnden Person. Genau hier können für Versicherte unerwartete Kosten entstehen.
Gleiche Behandlung, andere Abrechnung
Ein einfaches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Lässt sich jemand bei einer Ärztin mit Weiterbildung in Akupunktur behandeln, bezahlt die Grundversicherung die Sitzung, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Erfolgt dieselbe Behandlung bei einer nichtärztlichen Akupunkteurin, übernimmt die Grundversicherung nichts. In diesem Fall kommt es darauf an, ob eine passende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
Der Hintergrund: Seit 2012 deckt die Grundversicherung fünf Fachrichtungen: Akupunktur, anthroposophische Medizin, die Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), klassische Homöopathie und Phytotherapie. Über die Grundversicherung abrechnen dürfen sie nur Ärztinnen und Ärzte, die zusätzlich zum Facharzttitel eine anerkannte komplementärmedizinische Weiterbildung, in der Regel einen Fähigkeitsausweis in der jeweiligen Methode, vorweisen können. Ob dies zutrifft, lässt sich am einfachsten vor der ersten Sitzung direkt in der Praxis erfragen.
Shiatsu, Kinesiologie und Co.: ein Fall für die Zusatzversicherung
Viele komplementärmedizinische Behandlungen finden nicht in einer Arztpraxis statt, sondern bei Naturheilpraktikerinnen, Akupunkteuren oder Komplementärtherapeutinnen. Deren Leistungen sind nicht Teil der Grundversicherung, auch wenn es sich um eine der fünf anerkannten Methoden handelt. Weitere beliebte Methoden wie Shiatsu, Kinesiologie, Craniosacral-Therapie oder Fussreflexzonenmassage gehören ohnehin nicht zu den fünf Fachrichtungen und werden daher nie durch die Grundversicherung abgedeckt.
Ohne passende Zusatzversicherung entstehen hier für Versicherte schnell hohe Kosten. Eine Stunde Akupunktur bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten kostet je nach Ausbildung, Region und Praxis 150 Franken und mehr. Zudem kommt die Komplementärmedizin selten mit einer einzigen Sitzung aus. Bei einer Serie von zehn Sitzungen fallen so schnell über 1’000 Franken an.
Hier setzen ambulante Zusatzversicherungen an. Je nach Anbieter und Modell beteiligen sie sich an Behandlungen bei nichtärztlichen Fachpersonen, üblicherweise mit einem Prozentsatz der Kosten und einem Jahresmaximum. Das können zum Beispiel 75 Prozent der Kosten bis zu 2’000 Franken pro Kalenderjahr sein. Auch verschriebene pflanzliche und homöopathische Arzneimittel sind je nach Produkt mit einem separaten Beitrag versichert.
Anerkannt muss auch in der Zusatzversicherung beides sein: Methode und Fachperson
Eine Zusatzversicherung bezahlt nicht jede Behandlung bei jeder Fachperson. Die Versicherer führen eigene Listen der Therapiemethoden, an denen sie sich beteiligen. Diese Listen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und können angepasst werden. Ebenso muss die Therapeutin oder der Therapeut anerkannt sein, und zwar für genau die Methode, die angewendet wird.
Je nach Versicherung kommen weitere Regeln hinzu. Manche Produkte setzen eine ärztliche Verordnung voraus. Ausserdem kann die Versicherung Höchstansätze pro Behandlungszeit festlegen: Verlangt die Praxis mehr, tragen Sie die Differenz selbst. Bei länger dauernden Behandlungen prüfen einige Versicherer, ob die Therapie weiterhin medizinisch notwendig ist. Massgebend sind jeweils die Bedingungen Ihrer Police.
Sechs Fragen vor dem ersten Termin
Um Überraschungen bei der Rechnung zu vermeiden, helfen folgende Fragen vor der ersten Behandlung:
- Behandelt mich eine Ärztin oder ein Arzt mit Fähigkeitsausweis für eine der fünf anerkannten Methoden aus der Grundversicherung oder eine nichtärztliche Fachperson?
- Ist Komplementärmedizin in meiner Zusatzversicherung eingeschlossen, mit welchem Prozentsatz und bis zu welchem Jahresmaximum?
- Wie viel davon habe ich dieses Jahr bereits beansprucht?
- Steht die geplante Methode auf der Methodenliste meiner Versicherung, und ist die Fachperson für genau diese Methode anerkannt? Manche Versicherer bieten dafür eine eigene Therapeutensuche an.
- Verlangt meine Versicherung eine ärztliche Verordnung?
- Wie hoch ist der Stundenansatz, und liegt er über dem Betrag, den meine Versicherung höchstens vergütet?
Je früher abgeschlossen, desto einfacher
Wer erst bei akuten Beschwerden an eine Zusatzversicherung denkt, ist oft zu spät. Anders als die Grundversicherung unterstehen Zusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz. Es gibt keinen Aufnahmezwang: Die Versicherung prüft vor dem Abschluss den Gesundheitszustand und kann einen Antrag mit Vorbehalt annehmen oder ablehnen. Wer bereits wegen chronischer Beschwerden in Behandlung ist, muss deshalb damit rechnen, dass genau diese Beschwerden von der Deckung ausgeschlossen werden. Je nach Produkt kann zudem eine Wartefrist (Karenzfrist) gelten.
Ob Ihre bestehende Versicherungsdeckung Komplementärmedizin abdeckt und zu Ihren Bedürfnissen passt, klärt sich am einfachsten in einem kurzen Gespräch. Die Beraterinnen und Berater von simply nehmen sich kostenlos und unverbindlich Zeit dafür, persönlich in Gümligen oder bequem per Videoberatung.