Psychische Gesundheit: Wer bezahlt eigentlich welche Leistungen?
Psychische Belastung ist in der Schweiz kein Randthema. Gemäss der Schweizerischen Gesundheitsbefragung des Bundesamts für Statistik fühlten sich 2022 rund 18 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren mittel oder stark psychisch belastet, fünf Jahre zuvor waren es noch 15 Prozent. Bei den 15- bis 24-Jährigen liegt der Anteil höher. Gleichzeitig sind freie Therapieplätze vielerorts knapp und die Frage, wer welche Sitzung bezahlt, ist für viele unklar. Wir zeigen Ihnen, was die Grundversicherung übernimmt, welche Kosten selbst übernommen werden müssen und wie sich Lücken schliessen lassen.
Was die Grundversicherung übernimmt
Psychische Erkrankungen sind in der Grundversicherung den körperlichen grundsätzlich gleichgestellt. Gedeckt sind unter anderem die Behandlung durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater, psychologische Psychotherapie bei zugelassenen Fachpersonen, Medikamente der Spezialitätenliste sowie stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals oder einer Klinik.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Psychiatrie und psychologischer Psychotherapie: Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärztinnen und Ärzte. Wer ein Versicherungsmodell mit freier Arztwahl hat, kann sich grundsätzlich direkt an sie wenden. Bei Hausarzt-, HMO- oder anderen Modellen mit eingeschränkter Arztwahl müssen hingegen die Vorgaben des jeweiligen Modells eingehalten werden.
Für eine psychologische Psychotherapie bei einer Psychologin oder einem Psychologen braucht es dagegen immer eine ärztliche Anordnung, damit die Grundversicherung die Kosten übernimmt. Diese gilt jeweils für eine begrenzte Anzahl Sitzungen und kann verlängert werden. Bei länger dauernden Therapien ist später eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich.
Wichtig zu wissen: Gedeckt heisst nicht gratis. Franchise und Selbstbehalt gelten auch bei psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen. Je nach gewählter Franchise tragen Erwachsene die ersten 300 bis 2’500 Franken selbst, dazu kommen 10 Prozent Selbstbehalt bis zum jährlichen Maximum von 700 Franken.
Wo Kosten entstehen, die Sie selbst tragen
Verschiedene Situationen können zu Kosten führen, welche Versicherte selbst tragen.
Die Wartezeit bis zum Therapieplatz: Eine Anordnung nützt wenig, wenn niemand freie Termine hat. Genau daran scheitert der Zugang häufig: Eine Auswertung des grössten Schweizer Fachpersonenverzeichnisses zeigte 2024, dass rund ein Drittel der Psychologinnen und Psychologen gar keine neuen Klientinnen und Klienten aufnahm, bei einem weiteren Drittel betrug die Wartezeit mindestens vier Wochen. Wer nicht so lange warten kann, weicht häufig auf eine Praxis ohne Kassenabrechnung aus und zahlt selbst. Je nach Region und Praxis kostet eine Stunde dort zwischen rund 150 und 250 Franken.
Beratung ohne ärztliche Anordnung: Nicht jede Belastung ist eine Diagnose. Wer wegen einer beruflichen Überlastung, einer Trennung oder einer schwierigen Familiensituation Unterstützung sucht, erhält dafür nicht immer automatisch eine Anordnung. Psychologische Beratung, Coaching und Paarberatung fallen nicht unter die Grundversicherung und sind vollständig selbst zu tragen.
Behandlung bei nicht zugelassenen Fachpersonen: Erfüllt eine Therapeutin oder ein Therapeut die Zulassungsvoraussetzungen nicht, rechnet die Grundversicherung auch mit ärztlicher Anordnung nicht ab. Ein kurzer Blick auf die Zulassung vor der ersten Sitzung erspart Überraschungen.
Wie sich diese Lücken schliessen lassen
Hier setzen ambulante Zusatzversicherungen an. Je nach Anbieter und Modell beteiligen sich diese an psychotherapeutischen Behandlungen, welche die Grundversicherung nicht übernimmt, üblicherweise mit einem Prozentsatz der Kosten und einem Jahresmaximum. Wie hoch dieser Anteil ausfällt und für welche Fachpersonen er gilt, regelt die jeweilige Police.
Daneben haben sich niederschwellige digitale Angebote etabliert. Einige ambulante Zusatzversicherungen beteiligen sich an digitaler psychologischer Beratung, je nach Modell oft mit 75 Prozent der Kosten bis zu 1’000 Franken pro Jahr. Der Zugang läuft ohne ärztliche Anordnung, Termine sind oft kurzfristig verfügbar. Eine Psychotherapie ersetzt das jedoch nicht. Als erster Schritt, zur Überbrückung einer Wartezeit oder für Themen unterhalb der Behandlungsschwelle kann es aber das richtige Angebot sein.
Prüfen, bevor der Bedarf da ist
Anders als die Grundversicherung unterstehen Zusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz. Es gibt keinen Aufnahmezwang und der Gesundheitszustand wird vor dem Abschluss geprüft. Wer bereits in Behandlung ist oder eine Diagnose hat, muss deshalb mit einem Vorbehalt oder einer Ablehnung rechnen. Je nach Versicherung und Leistung kann zudem eine Wartefrist (Karenzfrist) gelten, während der noch kein Leistungsanspruch besteht. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Produkt.
Ein Blick in die eigene Police lohnt sich also, bereits vor einer belastenden Phase. Wer seine Deckung anpassen möchte, sollte zudem die Fristen kennen: Bei vielen Zusatzversicherungen ist eine Kündigung auf Jahresende mit drei Monaten Frist möglich, das Schreiben muss also bis zum 30. September eintreffen.
Wenn Sie rasch jemanden brauchen
Unabhängig von jeder Versicherungsfrage gibt es kostenlose Anlaufstellen: Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr unter 143 erreichbar, für Kinder und Jugendliche Pro Juventute unter 147. Pro Mente Sana bietet eine telefonische Beratung durch Fachpersonen an. Bei einer akuten Notlage wählen Sie 144. Für den Weg in eine Therapie ist die Hausarztpraxis nach wie vor die naheliegendste erste Adresse.
Ob Ihre bestehenden Policen Leistungen für psychische Gesundheit enthalten, lässt sich oft in einem kurzen Gespräch klären. Die Beraterinnen und Berater von simply nehmen sich kostenlos und unverbindlich Zeit dafür, persönlich in Gümligen oder bequem per Videoberatung.