Wenn der Rücken streikt: Was die Krankenkasse bei Osteopathie, Physiotherapie und Chiropraktik übernimmt

Ein langer Tag am Laptop, ein falscher Griff beim Tragen der Einkäufe oder ein Sturz auf der Skipiste: Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Schweiz. Gemäss dem Rückenreport der Rheumaliga Schweiz leidet rund die Hälfte der Bevölkerung mehrmals pro Monat darunter. Bevor der Rücken streikt, lohnt sich ein Blick auf die eigene Versicherungsdeckung. Denn ob die Krankenkasse Osteopathie, Physiotherapie oder Chiropraktik bezahlt, hängt stark davon ab, ob Sie nur grund- oder auch zusatzversichert sind.

Drei Methoden im Überblick

Auf den ersten Blick ähneln sich die drei Fachrichtungen: Alle behandeln Beschwerden am Bewegungsapparat. Ausbildung, Herangehensweise und typische Einsatzgebiete unterscheiden sich aber deutlich.

 

Physiotherapie setzt auf gezielte Übungen, manuelle Techniken und physikalische Massnahmen wie Wärme oder Elektrotherapie. Ziel ist, Beweglichkeit, Kraft und Haltung wiederherzustellen. Sie kommt oft bei länger andauernden Beschwerden oder nach Verletzungen und Operationen zum Einsatz.

 

Chiropraktik ist in der Schweiz ein universitärer Medizinalberuf. Chiropraktorinnen und Chiropraktoren studieren Medizin mit Schwerpunkt Chiropraktik und dürfen Beschwerden des Bewegungsapparats selbst diagnostizieren und behandeln. Viele Patientinnen und Patienten leiden unter akuten Kreuz- oder Nackenschmerzen.

 

Osteopathie ist eine manuelle Methode mit ganzheitlichem Ansatz. Aufgesucht wird die Osteopathie häufig bei Rücken- und Nackenverspannungen, Kopfschmerzen oder Beschwerden nach Fehlbelastungen. Wer eigenständig praktiziert, braucht einen Master in Osteopathie oder das frühere interkantonale Diplom der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie eine kantonale Berufsausübungsbewilligung.

Wann die Grundversicherung zahlt

Physiotherapie: gedeckt, aber nur mit Verordnung

Die Grundversicherung übernimmt Physiotherapie, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diese verordnet hat. Auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren können Physiotherapie verordnen. Eine Verordnung gilt für höchstens neun Sitzungen und die erste Behandlung muss innert fünf Wochen beginnen. Sind mehr Behandlungen nötig, muss eine neue Verordnung ausgestellt werden. Nach vier Verordnungen, also 36 Sitzungen, ist für die Fortsetzung ein ärztlicher Bericht an den Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin der Krankenkasse nötig. Zudem muss die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut für die Grundversicherung zugelassen sein.

 

Chiropraktik: direkter Zugang

Weil Chiropraktik ein Medizinalberuf ist, rechnen Chiropraktorinnen und Chiropraktoren direkt über die Grundversicherung ab. Haben Sie freie Arztwahl, können Sie sich ohne Überweisung direkt an eine Praxis wenden. Wenn Sie ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell gewählt haben, müssen Sie in der Regel zuerst Ihre Hausarztpraxis, Ihr HMO-Zentrum oder die telemedizinische Beratung kontaktieren.

 

Osteopathie: keine Leistung der Grundversicherung

Osteopathie gehört nicht zum Leistungskatalog der Grundversicherung. Die Krankenkasse beteiligt sich an Osteopathie also nur, wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben. Ansonsten tragen Sie die Kosten selbst.

 

Auch mit Deckung bleibt ein Eigenanteil

Wo die Grundversicherung zahlt, gelten Franchise und Selbstbehalt. Wer eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat und im selben Jahr sonst kaum Gesundheitskosten hat, bezahlt eine Physiotherapie-Serie deshalb oft selbst, obwohl sie grundsätzlich gedeckt ist. Anders sieht es nach einem Unfall aus, etwa beim Skifahren: Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist über dessen Unfallversicherung gedeckt, und zwar ohne Franchise und Selbstbehalt. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag zur Unfalldeckung.

 

Wichtig: Auch nach einem Unfall braucht es für Physiotherapie eine ärztliche Verordnung. Osteopathie übernimmt die Unfallversicherung in der Regel nicht.

Hier entstehen Kosten für Versicherte

Auch bei Behandlungen, die grundsätzlich gedeckt sind, gibt es Situationen, in denen Versicherte die Kosten selbst tragen müssen.

 

Bei der Physiotherapie betrifft das vor allem Sitzungen ohne gültige Verordnung. Das kann schneller passieren, als man denkt: Beginnt die erste Sitzung nicht innert fünf Wochen nach Ausstellung der Verordnung, verfällt sie. Gerade bei ausgebuchten Praxen lohnt es sich deshalb, sofort einen Termin zu vereinbaren. Auch wenn die neun Sitzungen aufgebraucht sind und die neue Verordnung noch fehlt, zahlen Sie die Behandlung selbst. Dasselbe gilt für Behandlungen in einer Praxis ohne Kassenzulassung.

 

Während einer laufenden Therapie kann auch gezieltes Training an Geräten Teil der verordneten Physiotherapie sein, die sogenannte medizinische Trainingstherapie (MTT). Ist die Therapie abgeschlossen, zahlt die Grundversicherung jedoch keine präventiven Angebote wie Rückengymnastik, Pilates oder Fitnesstraining mehr, auch wenn sie helfen, einen Rückfall zu vermeiden.

 

Bei der Chiropraktik übernimmt die Grundversicherung nur die eigentliche chiropraktische Behandlung. Bieten Praxen zusätzlich Leistungen wie Massagen an, die nicht zum Leistungskatalog gehören, sind diese selbst zu bezahlen. Nicht gedeckt sind zudem vorbeugende Behandlungen ohne aktuelle Beschwerden.

 

Bei der Osteopathie tragen Sie ohne Zusatzversicherung die gesamten Kosten. Eine Sitzung kann je nach Region und Praxis bis zu 200 Franken kosten. Da eine Behandlung meist mehrere Sitzungen umfasst, entstehen hier schnell hohe Kosten.

Wie Zusatzversicherungen die Lücken decken können

Ein Teil dieser Kosten kann von ambulanten Zusatzversicherungen gedeckt werden. Was sie übernehmen, unterscheidet sich je nach Anbieter und Produkt.

 

An der Osteopathie beteiligen sich viele Produkte, oft über den Bereich Komplementärmedizin. Üblich ist ein Prozentsatz der Kosten mit einem Jahresmaximum. Häufig teilen sich mehrere Behandlungsmethoden dieses Jahresbudget. Voraussetzung ist dabei, dass die Osteopathin oder der Osteopath von der Versicherung anerkannt ist. Manche Versicherer legen zudem Höchstansätze pro Behandlungszeit fest oder verlangen eine ärztliche Verordnung. Was bei komplementärmedizinischen Behandlungen generell zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Komplementärmedizin.

 

Auch andere Leistungen ausserhalb der Grundversicherung, etwa medizinische Massagen, sind je nach Produkt von ambulanten Zusatzversicherungen gedeckt.

 

Für die Prävention sehen zudem viele ambulante Zusatzversicherungen jährliche Beiträge an Gesundheitskursen oder Fitnessabos vor. Wer beispielsweise nach der Physiotherapie mit Rückengymnastik, Pilates oder gezieltem Krafttraining dranbleibt, kann so einen Teil der Kosten für die Prävention zurückholen.

Rechtzeitig handeln lohnt sich

Wer über eine Zusatzversicherung nachdenkt, sollte nicht warten, bis der Rücken schmerzt. Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz, die Versicherung prüft also vor dem Abschluss Ihren Gesundheitszustand. Sind Sie bereits wegen Rückenbeschwerden in Behandlung, müssen Sie damit rechnen, dass genau diese von der Deckung ausgeschlossen werden. Je nach Produkt gilt zudem eine Wartefrist, bevor Leistungen bezogen werden können.

 

Ob Ihre aktuelle Police Osteopathie, Massagen oder Präventionskurse einschliesst, klärt sich am einfachsten im Gespräch. Die Beraterinnen und Berater von simply nehmen sich kostenlos und unverbindlich Zeit dafür, persönlich in Gümligen oder bequem per Videoberatung.

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