Sommergewitter: Wer bezahlt Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden wirklich?

Rund 25’000 Blitze in wenigen Stunden, eine Schlammlawine im Wallis, vollgelaufene Keller im Raum Zürich und Trams, die in Bern zeitweise stillstanden: Die heftigen Gewitter von Ende Juni und Anfang Juli 2026 haben in weiten Teilen der Schweiz Spuren hinterlassen. Zahlreiche Fahrzeuge, Häuser und Gärten wurden beschädigt. Wenn das Unwetter vorbei ist, stellt sich für Betroffene schnell die Frage: Welche Versicherung zahlt jetzt eigentlich was? Unser Ratgeber schafft Überblick.

Was sind Elementarschäden?

Hagel, Sturm und Überschwemmung gehören zu den sogenannten Elementarschäden. Die Schweizer Gesetzgebung definiert neun Elementargefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm ab 75 km/h, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.


Die Elementarschadendeckung ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und grundsätzlich mit der Feuerversicherung verbunden. Wird ein Gebäude oder Hausrat gegen Feuer versichert, sind deshalb auch die gesetzlich definierten Elementarschäden eingeschlossen. Ob eine solche Versicherung abgeschlossen werden muss, hängt jedoch vom versicherten Objekt und vom jeweiligen Kanton ab: Für Gebäude ist sie in den meisten Kantonen obligatorisch, während sie für den Hausrat grundsätzlich freiwillig ist. Ausnahmen bilden die Kantone Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura.


Erdbeben zählen nicht zu den gesetzlich definierten Elementarschäden. Für einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Erdbebenschäden ist daher in der Regel eine separate Deckung erforderlich.

Welche Versicherung zahlt was?

Nach einem Unwetter sind oft mehrere Versicherungen betroffen. Massgebend dafür, wer den Schaden übernimmt, ist, was beschädigt wurde.

Schäden am Gebäude

Deckt der Sturm das Dach ab oder drückt das Hochwasser in den Keller, ist die Gebäudeversicherung zuständig. In 19 Kantonen läuft sie obligatorisch über die kantonale Gebäudeversicherung. In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) versichern Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Gebäude hingegen bei einem privaten Anbieter, teils obligatorisch, teils freiwillig.


Die Grunddeckung umfasst das Gebäude selbst, also Dach, Fassade, Fenster und fest verbaute Einrichtungen, dazu zählen in der Regel auch fest installierte Photovoltaikanlagen. Für gewisse Risiken braucht es jedoch eine ergänzende private Gebäudesachversicherung: etwa für den Ertragsausfall einer beschädigten Solaranlage oder für Schäden an der Gebäudeumgebung.

Schäden am Hausrat

Für bewegliche Gegenstände des privaten Haushalts kommt bei einem versicherten Elementarereignis die Hausratversicherung auf. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleider, elektronische Geräte oder eine eigene Waschmaschine im überschwemmten Keller. Wer eine Hausratversicherung mit Feuerschutz abgeschlossen hat, ist damit auch gegen die gesetzlich definierten Elementarschäden versichert.


Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Bei Unterversicherung kürzt die Versicherung die Leistung im Schadenfall anteilig.

Vorsicht bei Wasser im Keller: Nicht jede Überschwemmung ist ein Elementarschaden

Ein voller Keller ist nicht automatisch ein versicherter Elementarschaden. Als Überschwemmung im Sinne des Gesetzes gilt nur, wenn Wasser über die Erdoberfläche ins Gebäude eindringt. Zwei häufige Fälle sind davon nicht erfasst: Regen, der durch ein offenes oder undichtes Fenster eindringt, und Wasser, das bei überlasteter Kanalisation durch Bodenabläufe oder WC zurück ins Gebäude gedrückt wird (sogenannter Rückstau). Für Rückstauschäden braucht es eine separate Wasserversicherung, beim Gebäude als Teil der privaten Gebäudewasserversicherung, beim Hausrat als entsprechende Zusatzdeckung. Gerade bei heftigen Sommergewittern mit Starkregen ist die Kanalisation schnell überlastet. Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt oder Wertvolles im Keller lagert, sollte diese Deckung also prüfen.

Schäden an Garten und Umgebung

Hier liegt eine häufige Deckungslücke. Gartenmöbel zählen zwar zum Hausrat, doch die fest angelegte Umgebung – Gartenanlagen, Bepflanzungen, Stützmauern, Einfahrten oder der Swimmingpool – ist in der Grunddeckung der Gebäudeversicherung meist nicht enthalten. Vereinfacht gesagt: Die Deckung endet oft an der Hauswand, unabhängig davon, ob Sie kantonal oder privat versichert sind. Dafür braucht es eine Zusatzdeckung für die Gebäudeumgebung, wie sie private Gebäudesachversicherungen anbieten. Wer viel in seinen Garten investiert hat, sollte diese Lücke kennen und prüfen, ob sich der Zusatzschutz lohnt.

Und was gilt fürs Auto?

Nicht nur Gebäude und Hausrat können durch Unwetter beschädigt werden. Auch Fahrzeuge sind besonders bei Hagel, Sturm und Überschwemmungen gefährdet.


Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden am eigenen Fahrzeug braucht es mindestens eine Teilkaskoversicherung. Diese übernimmt die Reparaturkosten in der Regel, ohne dass Sie im Bonussystem zurückgestuft werden.


Ob sich eine Teilkaskoversicherung lohnt, hängt insbesondere vom Wert des Fahrzeugs ab. Bei neueren oder wertvolleren Autos ist sie meist sinnvoll. Bei sehr alten Fahrzeugen mit tiefem Zeitwert kann sich ein Verzicht hingegen rechnen, da die Entschädigung bei einem Totalschaden begrenzt ist. Ein Blick auf Fahrzeugwert, Prämie, Selbstbehalt und Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb.

Richtig handeln im Schadenfall

Nach einem Unwetter zählt schnelles und überlegtes Vorgehen:

Deckungslücken jetzt schliessen, nicht erst nach dem nächsten Gewitter

Die Unwetter vom Sommer 2026 zeigen: Naturgefahren treffen die Schweiz regelmässig und oft mit wenig Vorwarnung. Ob Ihr Schutz im Ernstfall ausreicht, entscheidet sich aber nicht während des Gewitters, sondern beim Abschluss der Police. Typische Schwachstellen sind eine zu tiefe Hausrat-Versicherungssumme, eine fehlende Teilkasko beim Auto oder die ungedeckte Gartenumgebung.


Ein kurzer Versicherungs-Check schafft Klarheit, bevor das nächste Sommergewitter aufzieht. Die Beraterinnen und Berater von simply nehmen sich unverbindlich Zeit, Ihren Hausrat-, Gebäude- und Fahrzeugschutz auf Naturgefahren zu prüfen und zeigen Ihnen, wo sich Lücken schliessen lassen.

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