Zusatzversicherungen: Welche Deckung passt zu welcher Lebenssituation?
«Brauche ich das wirklich?» Diese Frage stellen sich viele, wenn es um Zusatzversicherungen geht. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung ab, alles darüber hinaus ist freiwillig und je nach Lebensphase sinnvoll oder eben nicht. Wer viel Sport treibt, hat andere Bedürfnisse als eine Familie mit Kindern. Wir zeigen Ihnen, welche Deckung sich in Ihrer Situation besonders lohnen kann.
Junge und Aktive: Prävention, Brille und der Ernstfall unterwegs
Ein Fitnessabo, der Yogakurs, ein Check-up beim Hausarzt oder die neue Brille: An solchen Kosten beteiligt sich die Grundversicherung in der Regel nicht oder nur in Ausnahmefällen. Eine ambulante Zusatzversicherung setzt genau hier an. Je nach Modell profitieren Sie von jährlichen Beiträgen an Fitnesscenter, Sportverein oder Schwimmkursen. Dazu je nach Produkt Beiträge an Brillen, allgemeinen Check-ups und Impfungen, welche die Grundversicherung nicht übernimmt, wie etwa Reiseimpfungen.
Wer zudem oft wandert, klettert oder Ski fährt, kann mit einer ambulanten Zusatzversicherung gleich doppelt profitieren. Nämlich bei Transport und Rettung. Die Grundversicherung zahlt hier nur 50 Prozent, maximal 500 Franken pro Jahr, an Transporte und 5’000 Franken an Rettungskosten. Ein Helikoptereinsatz kostet schnell deutlich mehr. Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Rettungen und Notfalltransporte im Inland bis zu 100 Prozent. Auch die Unfallversicherung beteiligt sich daran. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Familien: Der Klassiker heisst Zahnspange
Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen sind in der Schweiz nicht Teil der Grundversicherung. Sie zahlt nur bei schweren Erkrankungen des Kausystems. Eine kieferorthopädische Behandlung kostet je nach Ausgangslage mehrere tausend Franken, bei aufwendigen Korrekturen häufig 10’000 Franken und mehr. Eine Zahnversicherung übernimmt je nach Leistungsklasse einen Teil davon. Teilweise bis zu 75 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, kombiniert mit einer Beteiligung an der Kieferorthopädie bis zu einem gewissen Alter.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt: Wird eine Fehlstellung erst einmal diagnostiziert, ist eine Aufnahme ohne Vorbehalt kaum mehr möglich. Deshalb schliessen viele Eltern die Zahnversicherung früh ab. Bei manchen Produkten ist das für Kinder unter fünf Jahren ganz unkompliziert ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Best Ager: Wahlfreiheit ohne Kostenrisiko
Die Grundversicherung deckt stationäre Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung von Spitälern. Wählen dürfen Sie dabei aus allen Listenspitälern grundsätzlich frei. Die freie Spitalwahl gilt also bereits in der Grundversicherung schweizweit. Der Haken liegt bei den Kosten: Kanton und Krankenkasse vergüten höchstens den Referenztarif Ihres Wohnkantons. Ist das gewählte Spital teurer, zahlen Sie die Differenz selbst. Genau hier setzen Spitalzusatzversicherungen an: Sie decken diese Mehrkosten und dazu den Komfort, wenn Sie im Zweier- statt im Mehrbettzimmer liegen möchten. Die Varianten reichen dabei von flexiblen Modellen, bei denen Sie die Abteilung bei jedem Eintritt neu wählen können, bis zu Halbprivat und Privat. Dazu kommen Leistungen, die im Alltag entlasten wie Beiträge an Haushaltshilfe und Hauspflege nach einem Spitalaufenthalt.
Ein zweites Thema, das mit den Jahren an Relevanz gewinnt, ist die Komplementärmedizin. Ob bei Rücken- und Gelenkbeschwerden oder in der Begleitung chronischer Schmerzen. Die Grundversicherung übernimmt Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie oder TCM nur, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis erbracht werden. Behandlungen bei anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten laufen über ambulante Zusatzversicherungen. Dort sind je nach Modell bis zu 75 Prozent der Kosten gedeckt.
Gesundheitsprüfung und Fristen: Weshalb Vorlauf entscheidend ist
Anders als die Grundversicherung unterstehen Zusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz. Das heisst: Es gibt keinen Aufnahmezwang. Die Versicherung prüft Ihren Gesundheitszustand und kann einen Antrag mit Vorbehalt annehmen oder ablehnen. Dazu kommen bei einzelnen Leistungen Karenzfristen: Auf Brillenbeiträge etwa wartet man je nach Produkt bis zu 365 Tage.
Ebenso wichtig sind die Kündigungsfristen. Bei vielen Zusatzversicherungen ist eine Kündigung auf Jahresende mit einer Frist von drei Monaten möglich, das Schreiben muss also bis zum 30. September bei der Versicherung eintreffen. Bei Mehrjahresverträgen oder nach einer Prämienerhöhung können andere Regeln gelten: Ein Blick in die Police lohnt sich.
Wer seine Deckung anpassen oder neue Zusatzversicherungen abschliessen will, sollte deshalb jetzt starten: Antrag, Gesundheitsprüfung und Rückmeldung brauchen Zeit. Zudem lohnt es sich, Zusatzversicherungen vorausschauend abzuschliessen, bevor Beschwerden auftreten. Wir von simply unterstützen Sie gerne dabei.