Versicherungscheck im Frühling: Diese Policen sollten Sie jährlich prüfen
Wann haben Sie zuletzt bewusst in Ihre Versicherungsunterlagen geschaut? Für die meisten Versicherten lautet die ehrliche Antwort: schon länger nicht mehr. Versicherungen erledigen ihren Job still im Hintergrund und geraten genau deshalb schnell in Vergessenheit. Doch das Leben verändert sich und Versicherungspolicen sollten mithalten. Gerade im Frühling stehen bei vielen Menschen Veränderungen an: ein Umzug, ein neuer Job, Nachwuchs oder die Planung der Sommerferien. Das macht die Jahreszeit zum idealen Moment für einen Versicherungscheck, um zu prüfen, ob der eigene Versicherungsschutz noch zur aktuellen Lebenssituation passt.
Situationen, in denen sich der Versicherungscheck lohnt
Umzug: Neue Adresse, neues Risiko
Mit dem Umzug ändert sich mehr als die Adresse. Bei der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung hängt die Prämie von der konkreten Wohnsituation ab: Eine grössere oder hochwertiger eingerichtete Wohnung erfordert eine höhere Versicherungssumme, sonst droht Unterversicherung. Beim Zusammenzug mit der Partnerin oder dem Partner sollten die Policen zusammengeführt werden, um Doppelversicherungen oder Lücken zu vermeiden. Auch der Umzug selbst birgt Risiken, etwa Transportschäden oder Beschädigungen am Mietobjekt. Melden Sie deshalb die neue Situation Ihren Versicherern und prüfen Sie, ob die Policen zur neuen Wohnsituation passen.
Neuer Job: Versicherungslücken frühzeitig schliessen
Bei einem Stellenwechsel ändern sich Pensionskasse (BVG), Unfallversicherung (UVG) und Krankentaggeldversicherung (KTG). Wichtig zu wissen: Während 31 Tagen nach dem letzten Lohn- oder Taggeldanspruch sind Sie noch über den bisherigen Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wer nach dieser Übergangsfrist keine neue Stelle angetreten ist, sollte die entstandene Versicherungslücke schliessen. Die Unfalldeckung kann dafür wieder in die Krankenversicherung aufgenommen oder per Abredeversicherung verlängert werden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzdeckung, mit der sich der bisherige Nichtberufsunfallschutz über den ehemaligen Arbeitgeber um bis zu sechs Monate verlängern lässt. Sie muss vor Ablauf der 31 Tage beim zuständigen Unfallversicherer beantragt werden und ist meist eine günstige Lösung, um die Übergangszeit zu überbrücken. Auch die berufliche Vorsorge sollte überprüft werden: Nicht jede Pensionskasse versichert den gleichen Lohnanteil oder bietet den gleichen Schutz bei Invalidität und Tod. Eine gezielte Ergänzung kann helfen, diese Lücken langfristig zu schliessen.
Familienzuwachs: Am besten schon vor der Geburt handeln
Mit einem Kind kommen neben neuen Freuden auch neue Pflichten. Neugeborene sind ab Geburt versicherungspflichtig. Die Anmeldung bei der Krankenkasse muss innert drei Monaten erfolgen, der Schutz gilt ab dann rückwirkend ab Geburt. Ein oft übersehener Tipp: Wer die Zusatzversicherung fürs Kind bereits vor der Geburt beantragt, kommt bei den meisten Krankenversicherern ohne Gesundheitsprüfung durch. Später ist dies nicht mehr garantiert. Dies ist auch ein guter Moment, um Privathaftpflicht und einen allfälligen Todesfallschutz auf die veränderte Familiensituation abzustimmen. Was für zwei Erwachsene gereicht hat, genügt für eine Familie mit Kind oft nicht mehr.
Reisen: Was die Krankenkasse im Ausland wirklich zahlt
Im Ausland übernimmt die obligatorische Grundversicherung (KVG) höchstens das Doppelte dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Ausserhalb Europas reicht das selten. In Ländern wie den USA kann ein Spitalaufenthalt schnell mehrere zehntausend Franken kosten, ein medizinisch begleiteter Rücktransport in die Schweiz sogar ein Vielfaches davon. Eine Reiseversicherung mit Rückführungsdeckung schliesst diese Lücke.
Neue Anschaffungen: Ist der Wert gedeckt?
Neues E-Bike, neue Kamera oder Schmuck zum Jubiläum: Der Hausrat wächst schneller als man denkt. Prüfen Sie deshalb, ob die Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert entspricht und ob teure Einzelstücke separat erfasst werden müssen. Eine Unterversicherung kann im Schadenfall dazu führen, dass die Versicherung nur einen Teil des entstandenen Schadens ersetzt. Ist der Hausrat beispielsweise für 50’000 Franken versichert, während sein tatsächlicher Wert bei 62’500 Franken liegt, besteht nur eine Deckung von 80 Prozent. Beim Diebstahl des neuen E-Bikes im Wert von 4’000 Franken zahlt die Versicherung entsprechend nur 3’200 Franken.
Der jährliche Versicherungscheck
Versicherungen zu prüfen, klingt nach viel Aufwand. Der jährliche Check lohnt sich aber. Er hilft dabei, Lücken zu erkennen und böse Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.
Folgende Fragen helfen Ihnen beim Frühlingscheck:
- Stimmt meine Versicherungssumme der Hausratversicherung noch?
- Bin ich aktuell beim Arbeitgeber, einer Abredeversicherung oder der Krankenkasse gegen Nichtberufsunfall versichert?
- Passt meine Absicherung gegen Tod und Invalidität zu meiner Familiensituation?
- Bin ich im Ausland ausreichend versichert oder könnte sich eine Reiseversicherung mit Rückführungsdeckung lohnen?
- Bestehen Deckungslücken durch Veränderungen meiner beruflichen Situation hinsichtlich beruflicher Vorsorge, Unfall- oder Krankentaggeldversicherung?
- Sind alle persönlichen Angaben wie Adresse, Lebenssituation und Einkommen bei Versicherern auf dem aktuellen Stand?
- Zahle ich für Leistungen, die ich gar nicht mehr brauche?
Wer bei einer oder mehreren Fragen ins Zögern gerät, sollte den eigenen Versicherungsschutz genauer prüfen. Das Team von simply geht den Versicherungscheck gerne persönlich mit Ihnen durch.